Willkommen beim MV Moers
28.08.2010 Mitgliederversammlung September 2010

Wir bitten um rege Teilnahme am 05.09.2010 ab 10:00

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30.07.2010 Aktuelles aus dem VPG Bereich

Neue Trainingszeiten VPG

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21.03.2010 Herzlichen Glückwunsch vom MV Moers

LM VPG 2010

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21.02.2010 Jahreshauptversammlung

Resümee der Versammlung

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Die Begleithundeprüfung oder auch Begleithundprüfung (BH) ist eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten im Alltag (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.

Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, VPG oder Fährtenarbeit (FH).

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderer Hundeführer seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von ca. 30 Metern zu seinem Hundeführer abliegen. Des Weiteren wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Vierbeiners gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.




Der Schutzdienst ist neben Fährtenarbeit und Unterordnung Teil der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG).

Schutzdienst bieten sich für Sportfreunde an, die mit ihrem Hund bereits einen Grundgehorsam erarbeitet haben. Der Hund sollte gesund sein, gern spielen und kein aggressives Verhalten gegenüber Menschen im normalen sozialen Umgang zeigen.

Beute jagen, fangen, erkämpfen und verteidigen war für den Urahn des Hundes lebensnotwendig. Diese Verhaltensweise ist bei den meisten unserer Haushunde noch stark ausgeprägt und genau darum geht es im Schutzdienst. „Dreh- und Angelpunkt“ ist der Hetzarm (Beute). Ihn will der Hund jagen, fangen und erkämpfen. Der Scheintäter ist Konkurrent, denn so leicht gibt er die „Beute“ nicht her.

Ziel des Schutzdienstes ist es nicht, Hunde gegenüber Menschen aggressiv zu stimmen. Angeborenes Verhalten wird ausgelebt und durch zuverlässigen Gehorsam abgesichert. Bei richtiger Ausbildung ist Schutzdienst eine interessante Aufgabe und ein tolles Erlebnis für Hund und Hundeführer.

In der Schutzhundeausbildung gibt es die Möglichkeit eine Prüfung in Form einer Vielseitigkeitsprüfung (VPG) abzulegen. Diese setzt sich aus der Unterordnung, Fährtenhundprüfung und Schutzhundprüfung zusammen. Die VPG wird in Stufen unterteilt VPG 1, VPG 2 und VPG 3. Jeder der Stufen stellt eine Steigerung des Könnens von Hund und Hundeführer dar und kann nur der Reihenfolge nach abgelegt werden.

 




Fährtenhundprüfung FH1

1. Allgemeines

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich auch bei der Fährtenhundprüfung Stufe 1 um eine Prüfungsart handelt, die im wesentlichen von Sporthunden zu bewältigen ist. Besondere Ansprüche, die aus dem Bereich des Diensthundewesens herrühren können, sind nicht zu stellen.

Es ist zwingend, dass es sich bei den Fährtenlegern um verantwortungsbewusste Personen handelt, die im Vorfeld eine besondere Schulung genossen haben. Da der Prüfungsrichter bei der Art der Prüfung im Regelfall nicht mitgehen kann, sind Fährtenskizze etc. vom Fährtenleger zu erstellen. Er hat auch darauf zu achten, da8 die Verleitungsfährte ordnungsgemäß 30 Minuten später wird.  

2. Zulassungsbestimmungen

Zur Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens 20 Monate alt ist. .

Zur FH- Prüfung Stufe 1 können auch Hunde zugelassen werden, die 1 keine VPG 1-Prüfung, aber eine Begleithundprüfung (BH) abgelegt und bestanden haben. In diesem Fall wird kein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht-, Zuchtschau- und Körordnung der Rassehunde- Zuchtvereine vergeben.

 

3. Leistungen in der Fährtenarbeit

Höchstpunktzahl 100    

Hörzeichen "Such"

 

Halten der Fährte         

80 Punkte

4 Gegenstände (4x5)    

20 PunkteDer Hd hat seine Fährtensicherheit auf einer 1000 - 1400 Schritte langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sechs dem Gelände angepasste Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und einen Bogen aufweisen mu8, zu zeigen. Die Fährte wird mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinander liegenden Punkten geschnitten.

Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen vier mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene (max. 10 cm lang, 3 cm breit und 1 cm dick). Sogenannte "Suchpäckchen" sind nicht gestattet. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen oder zu verweisen.  

Vor Beginn der Übung hat der HF dem Richter zu melden, ob sein Hd den Gegenstand aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmer. und Verweisen, ist fehlerhaft.  Der HF lässt den Hd nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine fährten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. 




Fährtenhundprüfung FH2

1. Allgemeines

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich auch bei der Fährtenhundprüfung Stufe 2 um eine Prüfungsart handelt, die im wesentlichen von Sporthunden zu bewältigen ist. Besondere Ansprüche, die aus dem Bereich des Diensthundewesens herrühren können, sind nicht zu stellen.

Es ist zwingend, dass es sich bei den Fährtenlegern um verantwortungsbewusste Personen handelt, die im Vorfeld eine besondere Schulung genossen haben. Da der Prüfungsrichter bei der Art der Prüfung im Regelfall nicht mitgehen kann, sind Fährtenskizze etc. vom Fährtenleger zu erstellen. Er hat auch darauf zu achten, da8 die Verleitungsfährte ordnungsgemäß 1/2 Stunde vor Ausarbeitung gelegt wird.   

2. Zulassungsbestimmungen

Zur Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens 20 Monate alt ist und die Fährtenhundprüfung Stufe 1 abgelegt und bestanden hat.

Zur FH- Prüfung Stufe 2 können auch Hunde zugelassen werden, die vor der FH1-Prüfung zwar keine VPG 1 Prüfung, aber eine Begleithundprüfung (BH) abgelegt und bestanden haben. In diesem Fall wird kein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht-, Zuchtschau- und Körordnung der Rassehunde- Zuchtvereine vergeben.

 

3. Leistungen in der Fährtenarbeit

Höchstpunktzahl 100    

Hörzeichen "Such"

 

Halten der Fährte         

80 Punkte

7 Gegenstände (6x3, 1x2)            

20 PunkteDer Hd hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 2.000 Schritte langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sieben dem Gelände angepasste Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und einen Bogen aufweisen mu8, zu zeigen. Die Fährte wird mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinanderliegenden Punkten geschnitten.

Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen sieben mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene (max. 10 cm lang, 3 cm breit und 1 cm dick). Sogenannte "Suchpäckchen" sind nicht gestattet. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen oder zu verweisen.   

Vor Beginn der Übung hat der HF dem Richter zu melden, ob sein Hd den Gegenstand aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmer. und Verweisen, ist fehlerhaft.  Der HF lässt den Hd nach seiner Wahl frei oder an der Leine suchen.